Hiermit erkläre ich meinen Beitritt als Mitglied und Förderer des Zirkus Fassungslos e.V.
Für die Mitgliedschaft sind die Bestimmungen der Vereinssatzung maßgebend.
Beitragsfälligkeit ist für das erste Kalenderjahr der Beitrittsbeginn. Für die folgenden Kalenderjahre jeweils der 01. Oktober.
Die Beiträge werden im Abbuchungsverfahren eingezogen.